
Baubegleitung
Es werden die Baubeschreibung und die Projektunterlagen bezüglich der handwerklichen Ausführbarkeit,
der Vollständigkeit und der Übereinstimmung mit dem Stand der Technik geprüft. Während der Bauphase
fi nden stichpunktartige Kontrollen der fachgerechten Ausführung der Bauleistungen statt. Eine eventuell
notwendige Empfehlung für die Rückstellung von Kosten für Mängel und Restleistungen wird ebenfalls
gegeben.
Bauüberwachung
Sachverständigengutachten
Der Sachverständige hat dem gerichtlichen Auftrag Folge zu leisten, wenn er für das Sachgebiet, auf dem
das Gutachten zu erstatten ist, öffentlich bestellt ist.
Gerichtsgutachten
Der Sachverständige hat dem gerichtlichen Auftrag Folge zu leisten, wenn er für das Sachgebiet, auf dem
das Gutachten zu erstatten ist, öffentlich bestellt ist.
Privatgutachten
Grundsätzlich besteht auch die Pflicht zur Übernahme von Gutachtenaufträgen, die von Verwaltungsbehörden
und Privatpersonen erteilt werden. In der Ableistung des Sachverständigeneides wird im Allgemeinen
eine Bereitschaftserklärung gesehen, sich als Gutachter ganz allgemein zur Verfügung zu stellen.
Schiedsgutachten
Der Sachverständige wird als Schiedsgutachter tätig, wenn er im Auftrage mindestens zweier sich streitender
Vertragsparteien bestimmte Tatsachenfeststellungen aufgrund seines Sachverstandes treffen soll
und die Parteien diese Feststellungen gegen sich gelten lassen wollen. Der Schiedsgutachter hat nicht
zu sagen, zu wessen Lasten seine Feststellungen gehen. Er hat sich lediglich auf die Beurteilung des ihm
vorgegebenen Untersuchungsgegenstandes zu beschränken.
Sollten die Parteien späterhin wegen eines Streites über die Rechtsfolgen ein Gericht anrufen, wäre das
Gericht an die Tatsachenfeststellung des Schiedsgutachters gebunden und könnte nicht erneut in eine
Beweisaufnahme eintreten.
Versicherungsgutachten
Grundsätzlich besteht auch die Pflicht zur Übernahme von Gutachtenaufträgen, die von Verwaltungsbehörden
und Privatpersonen erteilt werden. In der Ableistung des Sachverständigeneides wird im Allgemeinen
eine Bereitschaftserklärung gesehen, sich als Gutachter ganz allgemein zur Verfügung zu stellen.